Paul Kruse

Open Innovation – Was ist erlaubt?

Paul Kruse / 5. Juli 2011 04:07

Diese und andere Fragen, denen man im Umgang mit Open Innovation (OI) begegnet, wurden am 24.06. in den Räumen der Fakultät Informatik der TU Dresden auf einer eigens veranstalteten Werktagung diskutiert. Unter dem Titel „Open Innovation unter Wettbewerbern – Konzepte und rechtliche Rahmenbedingungen“ standen neben Praxiserfahrungen vornehmlich die rechtlichen Rahmenbedingungen von OI im Fokus. Da ich selbst mit der Juristerei wenig zu tun habe, mich aber im Rahmen meiner Dissertation indirekt mit dem Thema beschäftige, erhoffte ich mir einige interessante Einblicke in z. T. noch ungeklärte Problembereiche unterschiedlicher OI-Ansätze.

Nach der Eröffnung ebnete Prof. Kathrin Möslein (Uni Erlangen-Nürnberg, Handelshochschule Leipzig) den Weg in das Thema Open Innovation. Die vielen, sehr plastischen Beispiele aus dem In- und Ausland konnte ich nicht alle mitschneiden. Insgesamt bot der Vortrag aber einer sehr anschaulichen Einblick in verschiedene OI-Ansätze mit vielen Gewinnern (hyve.de, unserAller.de,  CloudFab.com, gemeinsamselten.de usw.) eher wenigen Verlierern (Pril.de). Hängen geblieben sind zudem einige Fragen, denen ich vielleicht selbst einmal auf den Grund gehen sollte:

  • Wie motiviere ich Mitglieder zur Innovation in Communities (Abnutzungseffekte vs. Anreize)?
  • Warum ist OI derzeit noch sehr produktorientiert? Sind andere Artefakte (Dienstleistungen?), die offen innoviert werden können, möglich? und
  • Welche Brücken müssen noch geschlagen werden, um Unternehmen den Einsatz Innovation Communities näher zu bringen?

Im zweiten Teil der Tagung widmeten sich die Referenten Praxiserfahrungen.

Carsten Puschke von der SAP Research lieferte einen Einblick in die sog. Living Labs von SAP. Im Rahmen der Future Factory Initiative wurde am Standort Dresden eine F&E-Plattform geschaffen, die „Innovation greifbar und anschaulich machen“ soll. Mit einer kleinen Webcam Demo durften wir Forschern der SAP sogar live über die Schultern schauen. Im Vordergrund stand schlussendlich aber die Frage nach zu treffenden Regelungen im Bereich von B2B-Innovationen. Strittige Rechtsfragen der Zusammenarbeit in der Entwicklung und seitenlange Agreements seien wohl keine Seltenheit. Dennoch, so Puschke, stellen diese für SAP Research kein wirkliches Hemmnis für Innovation dar. Dank ausgefeilter Vertragstemplates sei man in Dresden inzwischen auf die meisten Eventualitäten vorbereitet.

Ob im B2B-Bereich noch von Open Innovation geredet werden kann, wie Prof. Möslein eingangs aufgezeigt hat, bezweifle ich. Ich sehe hier eher die Co-Innovation – so lautet auch der Titel des Vortrags. Open ist nicht immer gleich open. J

Christof Knop vom Private Equity Geber Ventizz beleuchtete im zweiten Vortrag die Sicht der Investoren. An einem Fallbeispiel (exceet Group AG) stellte er dar, wie aus einem eher unbedeutenden kleinen Unternehmen (AEMtec GmbH) über gezieltes Buy & Build ein Unternehmen aufgebaut werden konnte, dass inzwischen über die gesamt Wertschöpfungskette im Bereich Embedded Solutions/Electronic Manufactoring Services tätig ist. Der Hinweis, dass es oftmals sinnvoller sei, sich auf der Suche nach Geldgebern im Vorfeld weniger an VCG, sondern erst bei Bestehen eines profitablen (wennauch kleinen) Geschäfts an PEG zu wenden, ist bei mir hängen geblieben. Dass auch hier die rechtlichen Regelungen kein Selbstläufer sind, war nicht nur den anwesenden Anwälten klar.

Frisch gestärkt übernahm Dr. Sebastian Wündisch (Noerr LLP) nach der Mittagspause das Zepter und damit den dritten Teil der Tagung. Schwerpunkt hier: die rechtlichen Rahmenbedingungen von Open Innovation. Die Gesetzgebung zu NDAs, geistigen Eigentumsrechten (Allokation, Umgang mit IP, Vergütung, Beteiligung, Vertraulichkeit usw.), Qualitätssicherung/Gewährleistung, Haftung, Verantwortung aus Innovationsprozessen bzw. deren Ergebnissen sei zwar einigermaßen klar, i. d. R. aber nicht unmittelbar auf den besonderen Anwendungsfall zugeschnitten. „Offene Innovationsprozesse erfordern daher einen neuen Eigentumsbegriff“ i. S. e. „netzwerkgerechten Eigentumsschutzes“, so Dr. Wündisch.

Dr. Markus Zirkel von der Fraunhofer-Gesellschaft weist anschließend in seinem Vortrag darauf hin, dass die Probleme, die von Dr. Wündisch angedeutet wurden, im Prinzip seit jeher bestünden. Heute firmiere die offene Innovation nur unter dem Buzzword „Open Innovation“ und werfe damit oft einen längeren Schatten als das vielleicht nötig sie. Fragen wie ‚Welche Ergebnisse können welcher Person zugeordnet werden?’ ‚Wer ist daher wie zu vergüten?’ usw., die klare Antworten benötigen, setzen oft umfangreiche Agreements voraus. Inwieweit strikte Regelungen und Absprachen den Gedanken der Open Innovation korrumpieren, wurde in diesem Vortrag erneut ergebnisoffen diskutiert.

Dr. Thomas Söbbing (Deutsche Leasing IT GmbH) schlägt abschließend in die selbe Kerbe. Ihm falle bei der rechtlichen Beratung seiner Klienten häufig eine gewisse „Naivität“ auf. Entwickler tendieren dazu, sich kaum um Rechtsfragen zu kümmern, auch dann nicht, wenn die Innovation kurz vor der Markteinführung stehe. Die Zusammenarbeit mit den Ko-Innovatoren habe ja bisher geklappt, warum also einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der nur alles verkompliziert?! Dass sich aus einer solchen Haltung häufig Streitigkeiten (bspw. bei der Vergütung) ergeben, ist vorprogrammiert. Wenn mit Open Innovation die Verantwortung nun auch noch auf die Schultern einer Vielzahl von Beteiligten verteilt wird, senkt das kaum das Konfliktpotenzial.

Es gilt, und das ist m. E. der zentrale Punkt der Werktagung, den Grundgedanken des Open Innovation für sich zu hinterfragen. Viele sind sich der entstehenden (rechtlichen) Verantwortung nicht bewusst. Wissen Unternehmen, was damit auf sie zukommt? Welchen Einfluss hat z. B. die steigende Internationalität von Open Innovation? Eine eigene OI-Ordnung wird es nicht geben. Der Einfluss klarer Regelungen auf die Innovationsfähigkeit ist m. E. nicht geklärt. Unklar ist auch, wie Teilnehmer ggf. trotz umfassender rechtlicher Vereinbarungen zur Teilnahme motiviert werden können. Zudem müssen Unternehmen darauf achten, das entwickelte geistige Eigentum für sich zu schützen. Wer seinen Innovationsprozess und dessen Ergebnisse schützen möchte, wird in Zukunft mehr und mehr Geld in die Hand nehmen müssen, um seine IPs zu schützen.